|
|
Info der Bürgerinitiative zum Thema Gas
Der Gaspreis ist weit überhöht!
Der Gaspreis wird maßgeblich durch den Verkaufspreis der Großhändler wie EON, RWE, Vattenfall und ENBW bestimmt. Diese vier Konzerne beherrschen den Energiemarkt in Deutschland und sie bestimmen als Monopolisten den Verkaufspreis für die Stadtwerke.
Zudem wissen wir, dass 49% der Stadtwerke - Essen in den Händen von RWE und EON liegen. Wir wundern uns nicht, dass dann jeder Preis vom Großlieferant akzeptiert wird, da der Großlieferant mit seinen Leuten ja gleichermaßen am anderen Ende des Verhandlungstisches sitzt, und somit mit sich selbst verhandelt, - sprich in die eigene Tasche verhandelt -.
Dies ist die eine Seite, die für den Preis verantwortlich ist. Die andere Seite sind die Stadtwerke selbst.
Die Kosten, die die Stadtwerke ihrerseits sich selbst in Rechnung stellen sind undurchsichtig. Finanzieren Gaskunden durch willkürliche Preisaufschläge die EVAG ? Wie sieht es mit Gefälligkeitsreisen bei den Stadtwerken Essen aus? Das sind nur zwei Fragen von mehreren, die auf eine Antwort warten. Das Finanzgebaren ist für uns als Kunde undurchsichtig. Daher wollen wir die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen der Stadtwerke. Diese Offenlegung steht uns als Kunden von Rechtswegen zu.
Bisher verweigern sich die Stadtwerke dieser Offenlegung. Solange das der Fall ist, zahlen wir als betroffenen Gaskunden nur eine gekürzte Rechnung.
Wir akzeptieren nur den Gaspreis zum Stand vom 31.03.2005.
d.h. 0,0385 €/kWh |
Strompreis-Erhöhungen:
wechseln oder kürzen? |

|
Eine detaillierte Analyse im Auftrag der EU-Kommission hat alleine schon auf der Großhandelsebene Stromverkaufspreise nachgewiesen, die um 37 Prozent überhöht sind. Der Kunde kann und sollte sich gegen überhöhte Strompreise wehren. Zwei Wege stellen wir vor: |
Erster Weg:
Abschlagszahlungen kürzen
Man kann gegen die Preiserhöhung schriftlich
Widerspruch einlegen und die geforderten Monatszahlungen um den
Erhöhungsbetrag kürzen. Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngeren
Urteilen das Recht auf Kürzung der Strompreise mittels einer
gerichtlichen Billigkeitsprüfung der Preisgestaltung noch einmal
ausdrücklich bestätigt.
Zweiter Weg:
Anbieter wechseln
Man kann den Anbieter wechseln. Das geht beim Strom
inzwischen recht problemlos.
Die Initiative „Essen gibt
Gas“ schlägt den effektivsten Weg vor, die Abschlagszahlungen
zu kürzen:
Die Initiative „Essen
gibt Gas – Bürgerinitiative für faire Energiepreise“
befürwortet den ersten Weg des Protestes. Sie teilt die Auffassung des
Bundes der Energieverbraucher, wie bei Gas- auch bei
Strompreiserhöhungen die überhöhten Rechnungen zu kürzen. Den
Stromkunden steht dieses Recht zu, solange die Versorger nicht den
Beweis erbracht haben, dass die Preise fair und angemessen sind. Die
Kürzung der monatlichen bzw. zweimonatlichen Abschlagszahlung teilt der
Kunde dem Versorger per Schreiben mit. Für eine solche schriftliche
Mitteilung schickt ihnen die Initiative gerne ein Musterschreiben zu.
Warum schlägt die Initiative den ersten Weg vor?
Wer die Strompreiszahlung reduziert steht finanziell besser da, als wenn
er nur den Anbieter wechselt. Auch die anderen Anbieter weisen überhöhte
Strompreise aus, auch wenn sie etwas unter dem Strompreis von RWE
liegen. Die Initiative rechnet vor, dass ein
3-Personenhaushalt bei einem Verbrauch von 4000 kWh
Strom im Jahr bei RWE derzeit 819 € zahlt, bei einem vertrauenswürdigen
alternativen Anbieter 765 € zahlt und bei einer reduzierten Preiszahlung
(Abschlagszahlungen kürzen auf das Niveau von 2005) nur noch 730 €
zahlt. Die reduzierte Preiszahlung erbringt somit die deutlich größte
Kostenersparnis von 89 € pro Jahr.
Falls Sie dennoch den finanziell zweitbesten Weg
einschlagen, also den Anbieter wechseln wollen, raten wir von
Billiganbietern ab, die in Vorkasse Ihre gesamte Stromrechnung haben
wollen, und auch von den Anbietern raten wir ab, die mehr als
dreimonatige Laufzeiten für den neuen Vertrag haben wollen. Im Falle der
Vorkasse laufen sie Gefahr, Ihr Geld zu verlieren, wenn die am Markt
unbekannten Anbieter insolvent gehen sollten. Im Falle der auffällig
billigen Anbietern ist mit zukünftigen Preiserhöhungen zu rechnen, da
die Anbieter vorübergehend mit attraktiven Preisen Kunden werben wollen,
um dann später Preiserhöhungen genau an diese Kunden weiterzugeben.
Ein Sonderfall ist der Wechsel zu einem
Stromanbieter, der nur ökologischen Strom liefert. Wenn für Sie nicht
nur rein finanzielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, empfehlen
wir den Wechsel zu einem ökologisch interessanten Stromanbieter. Bei
vielen Kunden wird so die Nachfrage nach ökologisch produziertem Strom
gestärkt, hingegen die Anbieter von Atom- und Kohlekaftwerksstrom
geschwächt. Im Auge zu behalten ist dabei allerdings bei diesen
Anbietern ebenso, ob deren Preis angemessen ist und auch dort bei
Preiserhöhungen eine Reduzierung zu erwägen ist.
Sie können den Musterbrief für die Reduzierung der
Strompreiszahlung downladen oder anfordern per Email unter:
essengibtgas@gmx.de
|