Info Strom - Gas
 

 

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Bund der
Energieverbraucher
meint dazu

 


Meinungen

Info der Bürgerinitiative zum Thema Gas

Der Gaspreis ist weit überhöht!

Der Gaspreis wird maßgeblich durch den Verkaufspreis der Großhändler wie EON, RWE, Vattenfall und ENBW bestimmt. Diese vier Konzerne beherrschen den Energiemarkt in Deutschland und sie bestimmen als Monopolisten den Verkaufspreis für die Stadtwerke.

Zudem wissen wir, dass 49%  der Stadtwerke - Essen in den Händen von RWE und EON liegen. Wir wundern uns nicht, dass dann jeder Preis vom Großlieferant akzeptiert wird, da der Großlieferant mit seinen Leuten ja gleichermaßen am anderen Ende des Verhandlungstisches sitzt, und somit mit sich selbst verhandelt,  - sprich in die eigene Tasche verhandelt -.

Dies ist die eine Seite, die für den Preis verantwortlich ist. Die andere Seite sind die Stadtwerke selbst.

Die Kosten, die die Stadtwerke ihrerseits sich selbst in Rechnung stellen sind undurchsichtig. Finanzieren Gaskunden durch willkürliche Preisaufschläge die EVAG ? Wie sieht es mit Gefälligkeitsreisen bei den Stadtwerken Essen aus? Das sind nur zwei Fragen von mehreren, die auf eine Antwort warten. Das Finanzgebaren ist für uns als Kunde undurchsichtig. Daher wollen wir die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen der Stadtwerke. Diese Offenlegung steht uns als Kunden von Rechtswegen zu.

Bisher verweigern sich die Stadtwerke dieser Offenlegung. Solange das der Fall ist, zahlen wir als betroffenen Gaskunden nur eine gekürzte Rechnung.

Wir akzeptieren nur den Gaspreis zum Stand vom 31.03.2005.
d.h. 0,0385 €/kWh

Strompreis-Erhöhungen:

wechseln oder kürzen?

 

Eine detaillierte Analyse im Auftrag der EU-Kommission hat alleine schon auf der Großhandelsebene Stromverkaufspreise nachgewiesen, die um 37 Prozent überhöht sind. Der Kunde kann und sollte sich gegen überhöhte Strompreise wehren. Zwei Wege stellen wir vor:

Erster Weg: Abschlagszahlungen kürzen

Man kann gegen die Preiserhöhung schriftlich Widerspruch einlegen und die geforderten Monatszahlungen um den Erhöhungsbetrag kürzen. Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngeren Urteilen das Recht auf Kürzung der Strompreise mittels einer gerichtlichen Billigkeitsprüfung der Preisgestaltung noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Zweiter Weg: Anbieter wechseln

Man kann den Anbieter wechseln. Das geht beim Strom inzwischen recht problemlos.

Die Initiative „Essen gibt Gas“ schlägt den effektivsten Weg vor, die Abschlagszahlungen zu kürzen:

Die Initiative „Essen gibt Gas – Bürgerinitiative für faire Energiepreise“ befürwortet den ersten Weg des Protestes. Sie teilt die Auffassung des Bundes der Energieverbraucher, wie bei Gas- auch bei Strompreiserhöhungen die überhöhten Rechnungen zu kürzen. Den Stromkunden steht dieses Recht zu, solange die Versorger nicht den Beweis erbracht haben, dass die Preise fair und angemessen sind. Die Kürzung der monatlichen bzw. zweimonatlichen Abschlagszahlung teilt der Kunde dem Versorger per Schreiben mit. Für eine solche schriftliche Mitteilung schickt ihnen die Initiative gerne ein Musterschreiben zu.

Warum schlägt die Initiative den ersten Weg vor? Wer die Strompreiszahlung reduziert steht finanziell besser da, als wenn er nur den Anbieter wechselt. Auch die anderen Anbieter weisen überhöhte Strompreise aus, auch wenn sie etwas unter dem Strompreis von RWE liegen. Die Initiative rechnet vor, dass ein

3-Personenhaushalt bei einem Verbrauch von 4000 kWh Strom im Jahr bei RWE derzeit 819 € zahlt, bei einem vertrauenswürdigen alternativen Anbieter 765 € zahlt und bei einer reduzierten Preiszahlung (Abschlagszahlungen kürzen auf das Niveau von 2005) nur noch 730 € zahlt. Die reduzierte Preiszahlung erbringt somit die deutlich größte Kostenersparnis von 89 € pro Jahr.

Falls Sie dennoch den finanziell zweitbesten Weg einschlagen, also den Anbieter wechseln wollen, raten wir von Billiganbietern ab, die in Vorkasse Ihre gesamte Stromrechnung haben wollen, und auch von den Anbietern raten wir ab, die mehr als dreimonatige Laufzeiten für den neuen Vertrag haben wollen. Im Falle der Vorkasse laufen sie Gefahr, Ihr Geld zu verlieren, wenn die am Markt unbekannten Anbieter insolvent gehen sollten. Im Falle der auffällig billigen Anbietern ist mit zukünftigen Preiserhöhungen zu rechnen, da die Anbieter vorübergehend mit attraktiven Preisen Kunden werben wollen, um dann später Preiserhöhungen genau an diese Kunden weiterzugeben.

Ein Sonderfall ist der Wechsel zu einem Stromanbieter, der nur ökologischen Strom liefert. Wenn für Sie nicht nur rein finanzielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, empfehlen wir den Wechsel zu einem ökologisch interessanten Stromanbieter. Bei vielen Kunden wird so die Nachfrage nach ökologisch produziertem Strom gestärkt, hingegen die Anbieter von Atom- und Kohlekaftwerksstrom geschwächt. Im Auge zu behalten ist dabei allerdings bei diesen Anbietern ebenso, ob deren Preis angemessen ist und auch dort bei Preiserhöhungen eine Reduzierung zu erwägen ist.

Sie können den Musterbrief für die Reduzierung der Strompreiszahlung downladen oder anfordern per Email unter:

                                        Musterbriefe                                       essengibtgas@gmx.de