Der Bund der Energieverbraucher dazu:
 

 

 

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Info Strom/Gas

E.ON-Gewinn steigt um neun Prozent: Geld der Kunden

(6. März 2008) Der grösste deutsche Energiekonzern E.ON hat im vergangenen Jahr seinen Gewinn deutlich gesteigert ist auf ungebremstem Wachstumskurs. Der bereinigte Konzernüberschuss legte um neun Prozent auf 5,1 Mrd. Euro zu.
Der Bund der Energieverbraucher sieht sich in seinem Verdacht bestätigt, dass die Preiserhöhungen des vergangenen Jahres der Gewinnsteigerung dienten und weit über den gestiegenen Kosten lag. Das hatte E.on in der Vergangenheit stets abgestritten.

Der Vereinvorsitzende Peters kommentierte den Gewinnzuwachs: "E.on hat seine Millionen Kunden belogen und hat ihnen zuviel Geld für Strom und Gas aus der Tasche geholt. Die Konzernchefs sollten sich dafür schämen, anstatt mit den Gewinnzuwächsen zu prahlen. Für diese Räuberei werden sie mit Millionengehältern belohnt: Chef Bernotat bekommt 2007 eine Vergütung von 5.3 Millionen Euro, Vizechef Teyssen 3,3 Millionen Euro. Die Aktionäre können sich auch freuen, denn im vergangenen Jahr stieg der Wert der E.on Aktion um 42 Prozent. Nur bei den Millionen Kunden, die dies zu bezahlen haben, kommt keine rechte Freude auf. Es ist eine Sache des Anstands, den Verbrauchern das zuviel verlangte Geld umgehend zurückzuerstatten". Die Verbraucher sollten alle ihre Rechte nutzen, um sich gegen die überhöhten Preise wirksam zu wehren.

   

Weitere Gaspreiserhöhungen unbegründet
(19. Februar 2008) Während die Gasimportpreise im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent gesunken sind, heben die Gasversorger erneut dreist ihre Preise an. Dagegen hat der Bund der Energieverbraucher in Unkel entschieden protestiert. „Es ist unerfindlich, warum Verbraucher mehr bezahlen sollen für Gas, dessen Bezugspreis aus dem Ausland zurückgeht. Die angebliche Ölpreisbindung dient dazu, den riesigen Reibach zu vertuschen. Mit den tatsächlichen Kosten hat sie nicht das geringste zu tun" moniert der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters. Die örtlichen Gasversorger hätten schon lange die Pflicht und auch die Möglichkeit gehabt, sich aus den kartellrechtswidrigen langfristigen Bezugsverträgen mit ihren Vorlieferanten zu verabschieden, um günstigere Bezugsmöglichkeiten zu erschliessen.
Die Spanne, die im Inland am Erdgas verdient wird, ist in den vergangenen sechs Jahren um fast einen Cent je Kilowattstunde gestiegen (November 2007 gegenüber November 2002, Importpreise lt. BAFA, Verbraucherpreise laut Stat. Bundesamt). In diesem Zeitraum gab einen zusätzlichen Produktivitätsfortschritt von 16 Prozent und die Netzentgelte sanken deutlich. Steuererhöhungen (Erdgas- und Mehrwertsteuer) in diesem Zeitraum summieren sich nur auf rund 0,35 Cent je Kilowattstunde.



Grafik hochauflösend: http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=977&file=dl_mg_1203409176.jpg


Der Bund der Energieverbraucher fordert die Erdgaswirtschaft zu einer Rückgabe und Rücknahme der unberechtigten Preisforderungen auf. Wer als Verbraucher von einer Preiserhöhung betroffen ist, sollte von seinem Recht auf angekündigte Rechnungskürzung gebrauch machen, bis die Billigkeit und die Berechtigung einer Preisanhebungen juristisch geklärt sind. Nähere Informationen dazu unter http://www.energieverbraucher.de/seite600.html
 

 

 

Verbraucher: Strompreiserhöhungen unmoralisch

(31. Juli 2007) –Als einen Tiefpunkt der Ethik hat der Bund der Energieverbraucher die neuesten Strompreiserhöhungen kritisiert. „Die Monopolisten schwimmen im Geld und plündern die Verbraucher jetzt noch stärker aus, indem sie ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen", kritisiert Verbandschef Dr. Aribert Peters.

Der Verein rät allen Verbrauchern dazu, entweder den Anbieter zu wechseln oder die Preiserhöhung nicht zu bezahlen. Während die Aktionäre zufrieden die gestiegenen Dividenden einstreichen, verdummt man die Öffentlichkeit mit dem Märchen von den gestiegenen Kosten.

Huhn

Der Verbraucherverein bewertet die Strompreiserhöhungen als klaren Gesetzesbruch. Die Strompreise seien bereits vor der Erhöhung um etwa 5 Cent/kWh überhöht gewesen. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen der Billigkeit entsprechenden Preisgestaltung seien die Erhöhungen ebenso wenig vereinbar, wie mit der vom Energiewirtschaftsgesetz in § 1 vorgeschriebenen preisgünstigen und verbraucherfreundlichen Stromversorgung. Zudem seien derart überhöhte Preise nur für marktbeherrschende Unternehmen durchsetzbar und stellten deshalb einen klaren Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar, die vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 19 untersagt sei.

Die Preiserhöhungen missbrauchen eine Gesetzeslücke. Die vorige Bundesregierung, deren Kanzler und Minister der Versorgungswirtschaft nahe standen, hatte die Pflicht zur Strompreisgenehmigung mit Wirkung ab 1. Juli 2007 abgeschafft. Man hoffte auf einen funktionierenden Wettbewerb und sah einen Widerspruch zwischen wettbewerblich gebildeten behördlich genehmigten Preisen.

Der Bund der Energieverbraucher kritisiert den jetzt eintretenden Zustand, in dem die Strompreise

weder durch eine Behörde, noch durch den Wettbewerb wirksam kontrolliert werden.

Die Entgelte für die Nutzung der nach wie vor monopolisierten Stromnetze sind auch nach der Regulierung noch deutlich überhöht. Dies bremst den Wettbewerb. Denn die Netzbesitzer können die überhöhten Durchleitungsgebühren auf der Einnahmeseite verbuchen. Ein neuer Wettbewerber muss diese Entgelte als Kosten in die Kalkulation einstellen. Nur eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Stromnetz und Stromverkauf würde den marktbeherrschenden Unternehmen diesen Startvorteil nehmen. Diese von der EU-Kommission favorisierte Lösung wurde vor allem von Deutschland zu Fall gebracht.

Jedoch: Selbst wenn wir absolut faire Durchleitungsentgelte für die Strom- und Gasnetze hätten, würde der Wettbewerb nicht funktionieren. Denn die vier größten Stromkonzerne verfügen über 90 Prozent der Kraftwerke. Ein neuer Anbieter hat deshalb keine Chance, den Kunden faire Preise anzubieten, weil auch er die überhöhten Strombeschaffungspreise entrichten muss. Die Kraftwerksbesitzer können die Differenz zwischen den Erzeugungskosten von rund drei Cent je Kilowattstunde und den Börsenpreisen von rund sechs Cent je Kilowattstunde als Gewinn verbuchen. Eine detaillierte Analyse im Auftrag der EU-Kommission hat auf der Großhandelsebene Stromverkaufspreise nachgewiesen, die um 37 Prozent überhöht sind.

Deshalb ist es absolut notwendig, das Kartellrecht an dieser Stelle zu verschärfen, wie das die Bundesregierung bereits beschlossen hat. Es ist nur zu hoffen, dass dies nicht die Energielobby im Bundestag zu Fall bringt.

"Die Freude mancher Umweltschützer über die Strompreissteigerung geht indes völlig an der Sache vorbei", so Verbandschef Peters. Denn die für den Aufbau einer umweltfreundlichen Stromversorgung notwendigen Milliarden würden derzeit in die Privatschatullen von Aktionären umgeleitet und fehlten dort, wo sie eigentlich benötigt werden. Wer aus ökologischen Gründen für hohe Strompreise sei, solle sich für die Erhöhung der Stromsteuer einsetzen.

Wie kann man sich aktuell gegen das Preisdiktat der Versorger zur Wehr setzen? Dazu hat man drei Möglichkeiten: Man kann zum einen den Anbieter wechseln. Das geht beim Strom inzwischen recht problemlos. Zum zweiten kann man gegen die Preiserhöhung schriftlich Widerspruch einlegen und die geforderten Entgelte um den Erhöhungsbetrag kürzen. Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngeren Urteilen das Recht auf eine gerichtliche Billigkeitsprüfung noch einmal ausdrücklich bestätigt. Und drittens sollte man jede Möglichkeit nutzen, Energie einzusparen. Auch dadurch lassen sich die Kosten merklich senken.

Der Bund der Energieverbraucher hat im Internet häufig gestellte Fragen zum Wechsel des Stromanbieters zusammengestellt.

BDE

Stromwechsel

Hier erfahren Sie, wie einfach das geht!

1.         Schauen Sie auf der letzten Stromrechnung nach, wieviel Strom (kWh= Kilowattstunden) Sie im Jahr verbrauchen!

2.         Beziehen Sie Heizstrom oder Nachtstrom: Bei manchen Versorgern gibt es noch Probleme beim Wechsel.

3.         Machen Sie einen Preisvergleich für Ihren Wohnort und Ihre Verbrauchsmenge.

4.         Wir raten von Anbietern ab, die Vorauszahlungen verlangen . Denn es besteht die Gefahr, dass dieser Anbieter pleite geht und dann bekommt man den vorab bezahlten Strom nie geliefert.

5.         Wir raten vom Kauf von Strompaketen ab. Den wenn man mehr oder weniger verbraucht, ist der Preis für den gesamten Stromverbrauch nicht kalkulierbar.

6.         Wir raten zur Vorsicht bei sensationell günstigen Angeboten. Die Preise sind möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert. Die neuen Kunden bezahlen der Strom der alten Kunden. Das geht schief, wenn die Zahl der Neukunden nicht ständig gewaltig ansteigt.

7.         Bietet Ihr bisheriger Stromnetzbetreiber vielleicht auch einen günstigeren Tarif für Sie an? Dadurch können Sie meist ohne Wechsel des Versorgers 10 bis 30 % der Stromkosten sparen. Fragen Sie nach! Oder schauen Sie hier nach.

8.         Prüfen Sie den Versorger, für den Sie sich entschieden haben. Wie zufrieden sind bisherige Kunden dieses Versorgers? (Zufriedenheitstest von Verivox Zufriedenheitstest von Stromtarife.de ) Passt der neue Versorger zu Ihnen?

9.         Liefert er in Ihren Wohnort? Lassen Sie sich Unterlagen zusenden. Prüfen Sie die Verträge (s.u.).

10.       Der Wechsel ist sehr einfach: Sie unterschreiben den Vertrag mit dem neuen Versorger. Alles andere erledigt der neue Versorger für Sie!

11.       Fertig! Künftig sparen Sie Jahr für Jahr.