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Schreiben an die Stadt:
Gewinnabführungsvertrag aufheben
Die
Initiative „Essen gibt Gas – Bürgerinitiative für faire Energiepreise“
c/o Ullrich Indersmitten
Angelikastr. 10
45130 Essen
An den Oberbürgermeister
der Stadt Essen
Herrn Reinhard Paß
Rathaus
Porscheplatz
45121 Essen
07.06.2010
Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Initiative „Essen gibt Gas – Bürgerinitiative für faire Energiepreise“ regt
auf Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 07.06.2010 an, dass der Stadtrat
über folgenden Vorschlag Beschluss fassen möge:
Die Stadt Essen prüft, ob der Gewinnabführungsvertrag zwischen der EVV (Essener
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH ) und den Stadtwerken Essen AG dem
Energiewirtschaftsgesetz widerspricht. Die Stadtwerke Essen AG beliefern durch
den Gewinnabführungsvertrag ihre Gaskunden nicht mit möglichst preisgünstiger
Energie.
Begründung:
Die Stadt Essen ist zu 100 % Eigentümerin der EVV und zu 51 % Eigentümerin der
Stadtwerke Essen AG. Sie hat somit die Möglichkeit, einen Gewinnabführungsvertrag
aufzuheben, wenn dieser dem Energiewirtschaftsgesetz widerspricht.
Energieversorgungsunternehmen sind gemäß §2 Abs.1 in Verbindung mit §1 Abs.1 des
Energiewirtschaftsgesetzes zu einer möglichst sicheren,preisgünstigen,
verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen
Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas verpflichtet.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2.10.1991 (VIII ZR 240/90) das
Kriterium einer „möglichst preisgünstigen“ Energieversorgung dahingehend
präzisiert, dass die Versorgung der Bürger mit elektrischer Energie „so
preisgünstig wie möglich“ zu gestalten sei. Diesen Grundsatz hat das
Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 09.02.2007 (W 50/07) bekräftigt und
explizit auch auf die Versorgung mit Erdgas angewandt.
Den Energieversorgungsunternehmen stehe zwar „über die Deckung der Kosten
hinaus … auch ein Gewinn zu, aus dem sie die erforderlichen Rücklagen und
Investitionen“ (BGH a.a.O.) tätigen können. Ferner sei zudem eine angemessene
Verzinsung des Eigenkapitals zulässig.
Was aber darüber hinausgeht, ist
unvereinbar mit einer preisgünstigen Versorgung derBevölkerung mit Gas.
Wir meinen, dass die Stadtwerke Essen AG neben den Rücklagen und der
Kapitalverzinsung einen weit darüber hinausgehenden Gewinnanteil an die EVV
abführten. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Gewinnabführungsbetrag in
Höhe von 18,9 Mio. € für 2008, und 18,3 Mio. € für 2007 aus.
Damit verstoßen die Stadtwerke Essen mit der Gewinnverwendung regelmäßig gegen
die vom Bundesgerichtshof präzisierten Kriterien des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die Stadtwerke Essen verwenden den (nach Abzug von Ausgaben für
Investitionen und angemessene Kapitalverzinsung) übrig bleibenden Millionen-
Gewinn nicht zur Absenkung des Gaspreises. Der Gewinn wird für alles Mögliche
verwendet, nur nicht für die Versorgung der Bürger mit Energie, die „so
preisgünstig wie möglich“ sein soll.
Der Gewinnabführungsvertrag der Stadtwerke mit der EVV erweist sich damit als
ein Vertrag zu Lasten der Verbraucher.Damit verstößt der Gewinnabführungsvertrag
gegen die oben genannten Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes und ist
aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Initiative „Essen gibt Gas – Bürgerinitiative für faire Energiepreise“
Ullrich Indersmitten
1. Vorsitzender
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Quelle: Bund der Energieverbraucher
Bussgeldbescheid gegen E.ON
Brüssel greift endlich durch
(8. Juli 2009) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Kartellstrafen gegen E.on und Gaz de France begrüsst. Endlich habe die Kommission Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße auch im Energiebereich ergriffen. Das sei längst überfällig gewesen. Nun prüfe der Verein, wie sich die Verbraucher auf der Basis der Kommissionsentscheidung überhöhte Gaspreise rückerstatten lassen können. Der Verein fordert die Wettbewerbskommission sowie das Bundeskartellamt und die Landeskartellämter auf, nunmehr in ähnlicher Entschlossenheit die weiteren zahlreichen Verstösse gegen das Kartellrecht zu untersuchen und zu ahnden. Es sei nicht zu befürchten, dass die Strafzahlungen die Preise treiben würden.
Die Europäische Kommission hat gegen die Energiekonzerne E.ON und Gaz de France (GDF) eine Kartellstrafe in Milliardenhöhe verhängt.
Die Geldbußen gegen E.ON und das Tochterunternehmen E.ON Ruhrgas einerseits sowie den französischen Versorger GDF andererseits belaufen sich auf je 553 Millionen Euro. Die Unternehmen hätten durch die Aufteilung von Märkten gegen das im EU- Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigem Verhalten verstoßen, hieß es zur Begründung.
Damit hat die Kommission erstmals eine Kartellstrafe im Energiebereich verhängt. Die Wettbewerbkommissarin Neelie Kroes will damit allen Marktteilnehmern signalisieren, dass die Kommission wettbewerbswidriges Verhalten jeder Art nicht hinnehmen wird.
Die frühere Ruhrgas AG - die heutige E.ON-Tochter E.ON Ruhrgas - und Gaz de France - heute Teil von GDF Suez - hatten sich nach Kommissionsangaben im Jahr 1975 anlässlich des gemeinsamen Baus der MEGAL-Pipeline in geheimen Schreiben darauf geeinigt, kein über diese Pipeline aus Russland importiertes Gas im jeweils anderen Land zu verkaufen. Beide Firmen hätten auch nach der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte von August 2000 an an der Vereinbarung festgehalten, obwohl die Kommission die Vereinbarung schon im Jahr 2004 für null und nichtig erklärt hatte.
Die deutschen und französischen Gasverbraucher seien so um die Vorteile des Wettbewerbs für viele Jahre geprellt worden. Verbraucher mussten überhöhte Preise zahlen, während die Unternehmen sich die Gewinne teilen.
Marktgebietsabsprachen sind die schwerwiegendsten wettbewerblichen Vergehen. Durch die Absprache, nicht gegeneinander zu konkurrieren, wurde der Preiswettbewerb in diesem Bereich ausgehebelt. Das bedeutet eine Ausbeutung von Verbrauchern durch Unternehmen, die sich ohnehin schon in einer privilegierten und profitablen Position befanden.
Der Bund der Energieverbraucher prüft derzeit, wie die Ansprüche von Verbrauchern gegenüber E.on durchgesetzt werden können. Es ist durchaus möglich, dass eine Möglichkeit gefunden wird, dass Verbraucher ohne finanzielles Risiko zumindest einen Teil der zuviel gezahlten Gaskosten zurerlangen können. |
Studie sorgt für Wirbel -
Bund der Energieverbraucher vom 11.6.09
Der Energiewirtschaftler Gunnar Harms und der Wirtschaftswissenschaftler Professor Uwe Leprich haben im Auftrag der Grünen eine Studie verfasst mit dem Titel: "Geben Gasversorger mögliche Preissenkungen angemessen an die Verbraucher weiter?" Die Studie hat erhebliches Aufsehen erregt.
Energiewirtschaftler Gunnar Harms
Die Experten kommen zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Die Gasversorger geben nur rund die Hälfte der möglichen Preissenkungen an die Verbraucher weiter. So haben sie für das zweite Quartal 2009 im Durchschnitt Preissenkungen in Höhe von ca. zwölf Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2008 angekündigt. Diese entsprechen jedoch nur etwa der Hälfte des sich rechnerisch aus den derzeitigen Marktentwicklungen ergebenden angemessenen Preissenkungspotentials von ca. 24 Prozent. Damit erzielen die Gasversorger ungerechtfertigte Mehrerlöse von mehreren hundert Millionen Euro allein im ersten Halbjahr 2009.
- Wenn die Gasversorger im gesamten Jahresverlauf weiterhin Preissenkungen aus der Beschaffung nur zur Hälfte weitergeben, ergibt sich daraus ein Betrag von ca. 1,6 Milliarden Euro für das gesamte Jahr.
- Für einen als repräsentativ angesetzten durchschnittlichen Heizgas-Normsonderkundenverbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr ergeben sich daraus ungerechtfertigte Mehrkosten in Höhe von 150 Euro für 2009 zuzüglich Umsatzssteuer.
- Für das dritte und vierte Quartal 2009 wäre gegenüber dem zweiten Quartal eine weitere Reduzierung um ca. 15 Prozent angemessen.
- Die Gaspreise für Endverbraucher sollten im Durchschnitt spätestens zum Beginn des dritten Quartals 2009 wieder das Niveau von rund vier Cent aus den Jahren 2003/2004 erreichen. Momentan liegen sie im Durchschnitt noch bei ca. 6,5 Cent je Kilowattstunde.
- Zur Verifikation der für den bundesweiten Durchschnitt ermittelten Ergebnisse untersuchten die Experten die Preisentwicklung fünf regional bedeutsamer Gasversorger näher.
Ergebnis: Keiner dieser Gasversorger hat für das zweite Quartal 2009 eine als angemessen anzusehende Preissenkung vorgenommen.
- Die Gasversorger nutzen saisonale Mengeneffekte dadurch aus, dass sie Preiserhöhungen tendenziell in die verbrauchsstarke Jahreszeit und Preissenkungen in die verbrauchsschwachen Monate legen. Damit erzielten die Gasversorger ungerechtfertigte Mehrerlöse in Höhe von ca. 350 Millionen Euro jährlich.
- Im Vergleich zu den vorherigen Jahren stellen die bisher in 2009 erfolgten Preissenkungen einen kleinen Fortschritt dar, denn bislang gaben die Gasversorger ihre gesunkenen Einkaufspreise aufgrund fallender Ölpreise nur unterproportional an die Verbraucher weiter.
- Der Wettbewerb auf dem Gasmarkt für Haushaltskunden ist nach wie vor unzureichend. Wie beim Strom dominieren immer noch wenige, etablierte Unternehmen den Markt.
- Kurzfristig sollten marktbeherrschende Importeure wie E.on Ruhrgas große Mengen ihres verfügbaren Erdgases frei auktionieren. Ebenso wichtig für den Wettbewerb ist eine weitere Reduktion der Marktgebiete, damit Wettbewerber unbürokratischer, ohne sachlich nicht gerechtfertigte Netzzugangshürden und ohne überhöhte Netzentgelte bundesweit Angebote unterbreiten können.
Die Studie hat große öffentliche Beachtung gefunden. Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat den deutschen Gasversorgern mit dem Kartellamt gedroht. Bei Preismissbrauch seien die Kartellbehörden, vor allem der Länder, gefordert, einzuschreiten, so der Minister in der "Welt".
Die Chefin des Dachverbands der Energiewirtschaft (bdew), die aus dem Bundeskanzleramt kommende Hildegard Müller, sah sich gar zu einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten veranlasst. Darin diskreditiert sie die Studie mit einer Reihe unrichtiger Tatsachenbehauptungen. Der Verband hat gar eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet, die weitere Argumente entwickeln soll.
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Von Daniel Wetzel 22. April 2009, 02:22 Uhr - Die Welt
Trotz stark gefallener Großhandelskosten zahlen private Kunden sieben Prozent mehr als vor einem Jahr - Erst ab 2010 sind niedrigere Preise realistisch
Hannover/Berlin - An der Strombörse EEX in Leipzig ist Elektrizität im vergangenen halben Jahr drastisch billiger geworden. Das ist gut, mag der gemeine Beobachter denken. Doch gut ist diese Tatsache zunächst leider nur für die Industriekunden. Denn während diese bereits heute 26 Prozent weniger für ihren Strom als noch vor einem halben Jahr zahlen, muss der private Verbraucher sogar Preissteigerungen hinnehmen.
Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mitteilte, zahlen die Haushalte derzeit sieben Prozent mehr für Strom als vor einem Jahr. Ein dreiköpfiger Musterhaushalt musste im April 67,70 Euro zahlen. Im Vorjahresmonat hätten Kunden im Schnitt 63,15 Euro an ihren Anbieter entrichtet. Verbraucherschützer kritisierten das System der Preisbildung auf dem Energiemarkt: "Wegen des kaum ausgeprägten Wettbewerbs können Stromversorger ihr Einkaufsrisiko sozialisieren", sagte Holger Krawinkel, Energieexperte des Bundesverbandes Verbraucherzentrale.
Inzwischen ist der Strompreis auf den höchsten Stand seit der Marktliberalisierung Ende der 90er-Jahre gestiegen: Im Jahr 2000 zahlte eine dreiköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden noch 40,66 Euro pro Monat. Das bedeutet einen Preisanstieg bis heute um mehr als 55 Prozent. Der Branchenverband BDEW begründet den aktuellen Anstieg im Privatkundensegment mit den hier üblichen Termingeschäften: Viele Stromanbieter kauften den Großteil des Stroms für Haushaltskunden ein bis zwei Jahre im Voraus ein, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller. Das durchschnittliche Preisniveau für Strom an der Energiebörse EEX habe damals "deutlich höher gelegen als in den vergangenen Monaten". Für Industriekunden kaufen die Versorger den Strom laut BDEW viel kurzfristiger ein. Deshalb profitiert die Industrie schon heute von den fallenden Großhandelspreisen. Private Kunden müssten hingegen noch bis mindestens Ende des Jahres warten, bis sie von der Börsenentwicklung profitieren.
Tatsächlich hatten viele deutsche Stadtwerke ausgerechnet während des Ölpreis-Booms Mitte vergangenen Jahres den für 2009 nötigen Strom per Terminkontrakt teuer eingekauft. Der Grund dafür lag in der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Ölpreises, der damals auf seinem historischen Höchststand von knapp 150 Dollar pro Fass lag. Einige Energiemarktexperten hatten aber einen weiteren Anstieg auf 200 Dollar pro Fass vorausgesagt. Verunsichert waren die Einkäufer der Stadtwerke und regionalen Weiterverteiler auch wegen der Diskussion über eine "Stromlücke": Weil zuwenig in Kraftwerke investiert werde, könne es schon bald zu Knappheiten und damit neuen Höchstpreisen auf dem Strommarkt kommen. Verstärkt wurde diese Verunsicherung noch durch Beschlüsse der EU, die Emissionszertifikate für Kraftwerksbetreiber drastisch zu verringern, was sich ebenfalls strompreissteigernd auswirken werde.
"Die Stadtwerke und Weiterverteiler haben ihre Wette auf weiter steigende Ölpreise klar verloren", sagt Verbraucherschützer Krawinkel: "Nachdem die Stromproduzenten die hohen Großhandelspreise bereits kassiert haben, geht es jetzt nur noch darum, wer die Zeche zahlt: der Weiterverteiler oder der Verbraucher."
Wohl eher der Verbraucher: Jedenfalls hatte erst am Montag vergangener Woche Deutschlands drittgrößter Energiekonzern EnBW angekündigt, seine Preise in diesem Sommer im Schnitt um 7,5 Prozent anzuheben. Der Energie-Bundesverband BDEW schiebt jedoch auch dem Staat eine Mitschuld an den Preissteigerungen für Privatkunden zu: Habe der Anteil von Steuern und Abgaben auf den Strompreis zu Beginn der Liberalisierung 1998 noch rund ein Viertel betragen, seien es heute 40 Prozent. Hintergrund des gestiegenen Steueranteils sind die Einführung der Ökosteuer und die stete Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Der Verbraucher ist allerdings nicht hilflos. Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten kann für einen Durchschnittshaushalt eine Ersparnis von 300 Euro pro Jahr bringen. Die Bundesnetzagentur fordert die Kunden immer wieder auf, stärker von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bei Haushaltskunden haben 2007 nur 4,23 Prozent den Anbieter gewechselt.

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Erdgas: Preisbindung nur nach oben?
- Sendung "Markt" ARD vom Montag, 20. April 2009, 21.00 - 21.45 Uhr .
Der zurückliegende Anstieg der Gaspreise wurde mit der Bindung an den Erdölpreis begründet. Nachdem der aber schon vor Monaten um rund die Hälfte gesunken ist, sanken die Gaspreise nur minimal, wie eine aktuelle Studie belegt.
Ob man mit Gas heizt, Warmwasser erzeugt oder kocht - man hat oft das Gefühl, statt Gas bares Geld zu verbrennen. Gunnar Harms hat im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Preise von sechs großen deutschen Gasversorgern untersucht und sie sowohl mit den Heizölpreisen wie auch mit den an der Energiebörse notierten Großhandelspreisen für Erdgas verglichen. Das Ergebnis: Im Schnitt wurde bis April dieses Jahres nur etwa die Hälfte der eigentlich zu erwartenden Preissenkung an normale Haushaltskunden weitergegeben.
Falls der gewachsene Abstand zwischen Öl- und Gaspreis das ganze Jahr unverändert bestehen bliebe, würde er den Gasversorgern 1,6 Milliarden Euro an zusätzlichem Gewinn bescheren. Neben bundesweiten Durchschnittswerten hat die Studie die Preise von insgesamt sechs überregional bedeutsamen Anbietern untersucht. Als Grundlage der Berechnung nutzte Gunnar Harms neben Daten zu Großhandelspreisen und Ölpreisentwicklung eine Gaspreisdatenbank, die im Jahr 2004 von der Redaktion markt aufgebaut wurde. Seit fünf Jahren besucht der Autor dafür alle drei Monate die Homepages aller deutschen Gasanbieter und sammelt die dort gefundenen Preise. Zusätzlich kann die Datenbank auch die Preisentwicklung der vergangenen Jahre als Grafik darstellen. Dabei wird deutlich, dass die Ölpreisbindung von den Anbietern offensichtlich sehr unterschiedlich interpretiert wird.
Ölpreisbindung in Theorie und Praxis
So ist der Ölpreis bis Mitte 2008 innerhalb von drei Jahren zunächst um fünfundsiebzig Prozent gestiegen, seitdem jedoch wieder auf den damaligen Stand gefallen. Da der Gaspreis dem Ölpreis üblicherweise mit sechs Monaten Verspätung folgt, hat er seine Spitze erst zum Jahreswechsel erreicht. Der dann durch den Ölpreisverfall entstehende Tiefstand würde daher ebenfalls mit sechs Monaten Verspätung Mitte des Jahres erreicht. Weil der Gaspreis auch konstante Anteile (etwa für Leitungs- und Verwaltungskosten) enthält, ist Gas in den vergangenen drei Jahren vor der Preisspitze nur um vierzig Prozent teurer geworden und müsste gegenüber dem Maximum bis etwa zum Juli auch wieder um vierzig Prozent billiger werden. Bis zu diesem absehbaren Preisminimum ist bislang erst die Hälfte der Zeit vergangen – trotzdem müsste das Gas (entsprechend dem Ölpreis von vor sechs Monaten) inzwischen um knapp zwanzig Prozent billiger geworden sein. Tatsächlich jedoch ist der Gaspreis seit seinem Höchststand zurzeit im Bundesdurchschnitt nur um zehn Prozent gesunken. Das gilt auch für die Preise in Nordrhein-Westfalen.
Auffälligkeiten in Nordrhein-Westfalen
markt hat mit den gesammelten Daten einen genaueren Blick auf die Preise der in Nordrhein-Westfalen tätigen Anbieter geworfen und dabei festgestellt, dass einzelne Anbieter mit der Ölpreisbindung höchst unterschiedlich umgehen. Die Stadtwerke Mega Monheim zum Beispiel hatten den Preis im vergangenen Herbst um fast 20 Prozent angehoben – und seitdem nicht gesenkt. Ähnlich die Stadtwerke Dülmen, die ihren Preis im Januar um magere rund drei Prozent gesenkt hatten. Die EVS Schwalmtal senkte ihren Preis im Januar zwar um gut 13 Prozent, im vergangenen Juli und Dezember war er jedoch um mehr als 26 Prozent angehoben worden und um über 50 Prozent höher als drei Jahre zuvor. Ähnlich verhält es sich bei den Stadtwerken Steinhagen und Witten. Dass es auch ganz anders geht, sieht man etwa bei den Stadtwerken Kaarst, Dinslaken oder auch Herzogenrath. So wurde in Kaarst der Preis in den drei Jahren vor dem Höchststand nur um 33 Prozent angehoben und inzwischen schon wieder um mehr als 25 Prozent gesenkt.
Was tun die Kartellbehörden
Es gibt also Anbieter, die ihren Kunden niedrigere Öl- und Gasimportpreise in Form von deutlichen Preissenkungen weitergeben. Aber warum tun das nicht alle? Für die Kontrolle der nordrhein-westfälischen Gaspreise ist das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf zuständig. Wir zeigten Ministerin Christa Thoben unsere Ergebnisse und baten sie um eine Stellungnahme. Ihre Antwort: „Wir beobachten die Versorger natürlich und versuchen mit Instrumenten, die uns zur Verfügung stehen, dafür zu sorgen, dass sie sich marktgerecht verhalten. Wir hatten früher eine Genehmigungspflicht für Haushaltstarife, das fand ich auch angenehmer, das haben wir nicht mehr. Jetzt rufen wir deren Preise ab und vergleichen dann, und bei deutlichen Abweichungen nach oben lösen wir Begründungszwänge bei Stadtwerken oder kleineren Anbietern aus - und da erreichen wir doch häufig etwas.“
Aber was? Die zu hohen Preise einiger Anbieter konnten die Kartellbehörden nicht verhindern. Die meisten Verfahren wurden vorzeitig mit einem Vergleich beendet. Das beklagt auch der Autor der aktuellen Gaspreisstudie. Gunnar Harms hätte sich gewünscht, „dass man ein Verfahren mal bis zum Ende durchzieht, um die Ursachen für diese Missstände aufzudecken. Leider ist das noch nicht geschehen. Aber vielleicht wird das ja jetzt noch gemacht.“ Denn die Ursache der scheinbar überhöhten Preise kann von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sein. Das zeigt auch unsere Befragung der Gasversorger, die mit besonders hohen Preisen aufgefallen waren.
Plausible Erklärungen
Einige Anbieter meinten schlicht, sie hätten ihre Preise ähnlich gestaltet wie die umliegenden Anbieter und in ihrer Region wäre das Gas eben einfach etwas teurer. Eine plausible Erklärung ist das eindeutig nicht. Andere meinten, sie hätten ihre Preise in diesem Winter nicht ganz so stark erhöht, wie das eigentlich nötig gewesen wäre und könnten daher jetzt auch noch keine kräftige Preissenkung vornehmen. Das kann im Einzelfall plausibel sein und müsste (zum Beispiel durch die Kartellbehörden) im Detail geprüft werden. Wieder andere erklärten, sie hätten im vergangenen Sommer langfristig Gasmengen eingekauft und dabei den kommenden Preisverfall nicht vorausgesehen. Auch dies wäre ein Fall für eine genauere Prüfung. Wieder andere Anbieter erklärten, sie hätten einfach ungünstige Einkaufsbedingungen, müssten selbst noch hohe Preise zahlen und könnten daher ihre Verkaufspreise momentan nicht weiter senken.
Auf die Frage, warum sie sich keinen anderen Vorlieferanten mit günstigeren Preisen suchen, kam einige Male die Antwort, das ginge leider nicht, weil sie praktisch keine Möglichkeit hätten, den Vorlieferanten zu wechseln. Theoretisch können Stadtwerke zwar Gas heute auf dem Spotmarkt - also an der Börse - kaufen. Doch dann muss es durch verschiedene Fernleitungsnetzte angeliefert werden. Die gehören jedoch den großen Gasimporteuren. Und weil deren Leitungen, Speicher und Übergabepunkte häufig für Jahre ausgebucht sind, bleibt der freie Gaseinkauf oft noch reine Theorie. Und so können die großen Importeure von den kleineren Anbietern überhöhte Preise verlangen.
Noch eine Auffälligkeit: Winterpreise
So müssen die einzelnen Stadtwerke nicht unbedingt die Schuld an überdurchschnittlichen Preisen tragen. Doch das ändert nichts daran, dass irgendwo in der Handelskette erhöhte Gewinne anfallen. Von einem freien und fairen Markt ist die Gasbranche offenbar noch weit entfernt. Und so fand Gunnar Harms in seiner Studie auch den Beweis für einen lange gehegten Verdacht: Seit vielen Jahren ist der Abstand zwischen dem Preis für Öl und Gas in den Wintermonaten spürbar höher als im Sommer. Während ein Kunde sein Öl kaufen kann, wenn der Preis gerade günstig scheint, muss der Gaskunde die Preise nehmen, wie sie kommen. Allein diese auffällige Preiserhöhung im Winter kostet die Kunden 350 Millionen Euro im Jahr.
Anbieterwechsel als Ausweg ?
Tatsächlich haben auch Erdgaskunden inzwischen in vielen Regionen die Möglichkeit, ihren Lieferanten zu wechseln. Internetportale zeigen für fast jede Region Alternativen mit günstigeren Preisen. Allerdings liegen die Preise bei alternativen Anbietern oft nur geringfügig unter denen der örtlichen Grundlieferanten. Dort, wo der lokale Anbieter seine Preise zu wenig gesenkt hat, bleiben auch die Alternativen meist teuer. Und manch scheinbares Schnäppchen enthält einen möglicherweise teuren Pferdefuß. Eine Preisgarantie für sechs oder zwölf Monate klingt zwar verlockend, erst recht, wenn der Anbieter einen Jahresverbrauch um mehr als 100 Euro günstiger anbietet als der örtliche Versorger. Doch Vorsicht: Noch ist der Tiefstpreis für Erdgas nicht erreicht. Viele teure Anbieter werden ihre Preise spätestens im Juli auf jeden Fall noch einmal senken. Ob die Preissenkung dann so groß ist, wie durch die Ölpreisbindung zu erwarten wäre, muss man abwarten. Doch in vielen Fällen wird das heute mit einem Jahr Preisgarantie angebotene Schnäppchen dann trotzdem teurer sein als der örtliche Anbieter. Damit zahlt der Kunde, der eigentlich sparen wollte, dann im nächsten Winter drauf. Als Faustformel gilt: Ein für sechs oder zwölf Monate angebotener Festpreis sollte nicht höher liegen, als der örtliche Preis von Ende 2005.
Autor: Michael Houben |
Quelle Bund der Energieverbraucher 16.4.2009
Gaspreissenkungen unzureichend
(15. April 2008) Ein Gutachten für die Bundestagsfraktion der Grünen hat die verspäteten Preissenkungen der Erdgasversorger belegt.
Die Ergebnisse im einzelnen:
- nur etwa die Hälfte der gesunkenen Einkaufspreise reichen die Gasversorger an ihre Kunden weiter. Die Preise für Gas müssten für das 1. und 2. Quartal zusammengerechnet eigentlich um rund 25 % gesenkt werden. Die Preissenkungen haben in der Realität aber nur 12-14% betragen.
- auf das Jahr 2009 gerechnet, drohen die Verbraucher aufgrund des mangelnden Wettbewerbs rund 2 Mrd € zu viel zu zahlen.
- Mit mehr Wettbewerb könnte ein durchschnittlicher Haushalt rund 150 € im Jahr sparen.
- Zum Winter müssten die Gaspreise durchschnittlich um weitere rund 25 % nachgeben. Daran müssen sich die Versorger messen lassen.
Hintergrund:
Die Gaspreise kannten für die Verbraucher in den letzten Jahren nur eine Richtung: nach oben. Die Versorger haben dies mit der Kopplung des Gas- an den Ölpreis begründet – wenn der Ölpreis steigt, wird auch mit einer zeitlichen Verzögerung das Gas teurer. Nun erlebt der Ölpreis seit dem Sommer einen Sturzflug. Seit dem Höchststand von 150 $ hat er sich im Laufe der letzten Monate zwischen 40 und 50 $ das Barrel eingependelt. Entsprechend müssten jetzt auch die Gaspreise fallen. In dieser Studie wird untersucht, ob die gesunkenen Einkaufspreise der Gasversorger in vollem Umfang an die Verbraucher weiter gegeben werden – oder ob hier verzögert oder nur teilweise die Preise gesenkt werden.
Auf einem Markt mit funktionierendem Wettbewerb wäre die Fragestellung der Studie obsolet, weil die Preisbildung durch Angebot und Nachfrage erfolgt . Da es aber immer noch große Hindernisse für neue Unternehmen auf dem Gasmarkt gibt, muss aus Gründen des Verbraucherschutzes geprüft werden, ob und wo ungerechtfertigte Mehrerlöse erzielt werden. |
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Quelle: Bund der Energieverbraucher 19.2.09
Unbillige Preissenkungen
Können Preissenkungen Verbraucher benachteiligen? Ja! Wenn sie Preissenkungen des Vorlieferanten verspätet weitergeben. Dann sind die Preissenkungen faktisch gut versteckte Preiserhöhungen.
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil zur Änderung von Gaspreisen folgendes entschieden:„Aus der gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit ergibt sich nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist...“ (Urteil vom 29. April 2008, KZR 2/07, Tz 26, Hervorhebung d.V.).
Die Daten
Es zeigt sich bei der Analyse der Daten, dass die Gaspreise für Haushalte früher und stärker angehoben wurden, als die Gasbezugspreise der Versorger gestiegen sind. Und: Die Senkung der Gaspreise Anfang des Jahres 2009 erfolgte später und in geringerem Umfang, als die Bezugspreise sanken.
Im Januar 2009 errechneten sich die Gaseinkaufspreise der Gasverteilunternehmen nach den Ölpreisen zwischen Juni und November 2008. Sie sanken gegenüber Dezember 2008 um 0,31 Ct/kWh. Allerdings konnten auch Gasmengen ohne Ölpreisbindung gekauft werden, deren Preis zwischen Dezember 2008 und Januar 2009 um fette zwei Cent sank.
Immerhin 75 Gasversorger haben ihre Preise zum 1.1.2009 nochmals um durchschnittlich 8,9 % angehoben, 205 Versorger senkten dagegen ihre Preise um im Mittel 5,3%.
Grafik: In Europa sanken die Gaspreise für Haushalte im ersten Quartal 2009, in Deutschland dagegen stiegen sie weiter an.
Dies gilt für die Summe aller Unternehmen, muss also nicht für jedes einzelne Unternehmen wahr sein. Diese Daten begründen aber den Verdacht einer unbilligen Preiserhöhung, den jeder Versorger einzeln gegenüber seinen Kunden dadurch widerlegen sollte, indem er die zur Beurteilung der Billigkeit einer Preiserhöhung oder Senkung erforderlichen Daten zur Verfügung stellt (vgl. Seite BHAG).
Ölpreisbindung: Jeden Winter wieder....
Seit dem Jahr 2000 ist ausgerechnet immer (mit Ausnahme von 2008) in der kalten Jahreszeit der Gaspreisindex des Statistischen Bundesamtes von Gas erheblich höher als derjenige von leichten Heizöl (HEL). Tendenziell treten also die gegenüber HEL höheren Gaspreise ausgerechnet immer in der verbrauchsstarken Jahreszeit auf.
Gaspreissenkungen schriftlich widersprechen!
Auch einer Gaspreissenkung sollten Verbraucher schriftlich widersprechen. Denn aufgrund der vom Bund der Energieverbraucher veröffentlichten Statistiken muss vermutet werden, dass die Gaspreissenkungen in zu geringem Umfang und zu spät durchgeführt wurden. Die Gasversorger haben damit ihre gesetzlichen Pflichten verletzt (vgl oben) und die Gaspreise entsprechen dadurch nicht der Billigkeit (vgl. BHAG). |
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